Teilnahmebedingungen

Haftungserklärung

  1. Der Teilnehmer versichert Folgendes:

    1. Mir ist bewusst, dass mit der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen der Urbanian Run Serie („Veranstaltung“) unvermeidbare Risiken für Gesundheit und Ausrüstung einhergehen, ohne dass zwingend ein Dritter für etwaige Schäden verantwortlich ist/haftet.Der Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss entsprechender Unfallversicherungen für diese Art von Veranstaltung.

    2. Ich habe mich ausführlich über die körperlichen Anforderungen der Strecke informiert und verfüge über die notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung.

    3. Ich habe den (bei der Akkreditierung ausliegenden) Urbanian Run Kodex („Kodex“) gelesen und verstanden. Ich erkenne den Kodex als für mich verbindlich an und verpflichte mich, mich während der gesamten Veranstaltung entsprechend den darin enthaltenen Bestimmungen zu verhalten.

  2. Haftung des Veranstalters

    1. Der Teilnehmer erkennt an, dass die Haftung des Veranstalters wie folgt begrenzt ist:

      1. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.

      2. Für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, haftet der Veranstalter ebenfalls dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.

      3. Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung ich regelmäßig vertrauen darf.

    2. Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Veranstalter und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die nicht von ihnen zu vertreten sind. Dies gilt beispielsweise für Schäden, die durch Fehlverhalten anderer Teilnehmer verursacht werden oder die Tatsache, dass Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert sind.

    3. Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene und/oder beschädigte Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände.

  3. Haftung des Teilnehmers und Freistellung

    1. Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden des Veranstalters oder Dritter (z.B. anderer Teilnehmer), dem jeweils Geschädigten gegenüber uneingeschränkt haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für diese Art von Veranstaltung.

    2. Der Teilnehmer verpflichtet sich hiermit, den Veranstalter und/oder die vom Veranstalter beauftragten Dritten („Freistellungsberechtigte“) von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich und auf erstes Anfordern freizustellen, die diese gegen den jeweils Freistellungsberechtigten im Zusammenhang mit den vom Teilnehmer verursachten Schäden geltend machen und sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten (inklusive Rechtsverteidigung) zu tragen.