Wettkampfreglement SOLA-Stafette

Mit der Anmeldung zu SOLA-Stafette stimmst du unserem Wettkampfreglement zu. Dieses ist für alle angemeldeten Teams sowie deren Läuferinnen und Läufer verbindlich.

Teilnahmeberechtigung und Zusammensetzung Teams:

Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind ASVZ Card-Inhaber, Studierende und Alumni (Hochschulabsolventen). Jedes Team besteht aus 14 Personen. Mindestalter: 16 Jahre. Mindestens 2 davon sind Läuferinnen (Strecke 1 und 10) und mindestens 8 müssen teilnahmeberechtigt sein. Jede Läuferin/jeder Läufer darf nur eine Strecke laufen.

Anmeldung:

Die Anmeldung ist nur über Internet möglich. Anmeldungen am ASVZ-Schalter, per Telefon oder per E-Mail werden nicht angenommen. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert. Anmeldungen (auch Doppelanmeldungen) können weder storniert noch umgebucht werden.

Strecke:

Das Verlassen der markierten Strecke (Abkürzungen) sowie das Benützen unerlaubter Hilfsmittel sind nicht gestattet. Die Strecken 1 und 10 müssen von Damen gelaufen werden. Die Strecke 12 wird speziell Damen und Senioren empfohlen (Reduktion um 1,08 km/50 m Steigung). Auf der Schlussstrecke zeigen sich prominente Läuferinnen und Läufer von ihrer besten Seite. Bedauerlicherweise ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Streckenabschnitte von Drittseite böswillig umgesteckt wurden. Schutz vor Fehlläufen bietet das vorgängige Studium der jeweiligen Strecke auf der abgegebenen Karte sowie ein Ablaufen der Strecke.Kurzfristige Streckenänderungen infolge Baustellen bleiben vorbehalten.

Wettkampf:

Die Startnummer muss vorne auf der Brust, jederzeit sichtbar und ungefaltet getragen werden. Den Anweisungen des Streckenpersonals ist Folge zu leisten. Das Schluss-Bike zeigt das offizielle Feldende an.

Gesundheit:

DieSanitätspersonen können Teilnehmende, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden, jederzeit aus dem Rennen nehmen.

Fairness: Wir appellieren an sportliches und faires Verhalten. Wegen Platzmangel auf der Laufstrecke ist eine Begleitung der Läufer/-innen und das Verwenden von Hilfsmitteln wie
z. B. Nordic-Walking-Stöcken verboten. Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Siehe auch www.antidoping.ch

Wertung:

Die Teamranglistewird allein aufgrund der gelaufenen Gesamtzeit des Teamserstellt, es wird nicht nach Gruppenzugehörigkeit, langsame und schnelle Teams (L und S),  unterschieden. Weist ein Team nicht 14 Teilresultate auf, wird es nicht rangiert (es erscheint am Ende der Rangliste unter „nicht rangiert“). Im Einzelklassement erscheinen trotzdem alle gelaufenen Teilstrecken.

Wird nicht die für die Laufstrecke vorgesehene Startnummer verwendet, wird das Team nicht rangiert (Bsp: Läufer rennt Strecke 1, trägt aber die Startnummer für Strecke 3). Fehlende Laufstrecken, eine nicht ordnungsgemässe Übergabe des Stafettenstabs sowie Abkürzungen führen ebenfalls zur Disqualifikation. Läufer/-innen und Teams, welche sich unsportlich verhalten (z. B. durch Nicht-Durchlauf der Kontroll- und Zeiterfassungsposten oder durch Abkürzungen) können disqualifiziert werden. Über Disqualifikationen entscheidet das Schiedsgericht abschliessend.

 

Änderungen und organisatorische Massnahmen:

Kurzfristige Änderungen oder organisatorische Massnahmen gibt der Organisator den Teilnehmenden wenn immer möglich vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Diese Änderungen sind verbindlich. Den Anweisungen des Organisators ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, auch während des Rennens, die den ordnungsgemässen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der eigenen und der übrigen Teilnehmer/innen gefährden, ist der Organisator berechtigt, die Betreffenden jeder Zeit von der Veranstaltung auszuschliessen und/oder die Disqualifikation auszusprechen.

Haftung:

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Risiken aller Art, wie z.B. Unfall, Krankheit oder Diebstahl, auch nicht gegenüber Drittpersonen, welche durch Teilnehmer/-innen geschädigt werden. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Sollte der Lauf infolge höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden können, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.

Erhebung und Verwendung von Daten:

A)   Für die Anmeldung und Durchführung des Anlasses werden vom/von der Teamverantwortlichen Name, Vorname, Adresse, Handy-Nr. und E-Mail als zwingende Angaben gefordert. Weitere Daten (Daten der Läufer/-innen auf den jeweiligen Strecken) können vom Teamchef/-in auf freiwilliger Basis eingetragen werden. Für die Durchführung der Laufveranstaltung sowie für die elektronische Speicherung und Verwaltung der Daten arbeiten wir mit externen Spezialisten zusammen. Diese Unternehmen bearbeiten deine persönlichen Daten in unserem Auftrag.

B)   Mit der Anmeldung willigst du in die Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Nationalität, Startnummer, Laufzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Anlasses ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet und in Printmedien als auch für den Aushang von Listen sowie die Speakerdurchsagen am Anlass selbst.

C)  Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmenden können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung multimedial verbreitet und veröffentlicht werden.

 

Gerichtsbarkeit:

Streitfälle, die aus der Teilnahme an der SOLA-Stafette entstehen, sowie die Beurteilung der Gültigkeit des festgelegten Gerichtsstands unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

 

Organisation ASVZ, Sport Center Polyterrasse, ETH Zürich, 8092 Zürich, asvz.ch/sola, info-sola@asvz.ch, Tel. +41 44 632 42 10.

Thomas Mörgeli, technischer Leiter SOLA-Stafette